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Korrekturverfahren


Überblick

Zum 01. Juli 2020 wurde das neue Korrekturverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Dieses Korrekturverfahren soll allen Heilmittelpraxen die Nachberechnung von Verordnungen erleichtern. In STARKE Praxis wurden die notwendigen Funktionen implementiert und können seit dem 01.07.2020 angewendet werden.

Hinweis: Das Korrekturverfahren ist für Dich nur relevant, wenn Du selbständig in STARKE Praxis mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnest. Solltest Du über ein Abrechnungszentrum abrechnen, kannst Du das Verfahren nicht direkt in STARKE Praxis nutzen.

Die Verarbeitungskennzeichen (VK)

Die Abkürzung VK steht für Verarbeitungskennzeichen. Im Korrekturverfahren werden VK02, VK03 und VK04 unterschieden. Diese werden für die korrekte Zuordnung bei der elektronischen Abrechnung benötigt.

Mit Hilfe des folgenden Diagramms kannst Du herausfinden, welches VK für Deinen Fall übermittelt werden muss. Das hilft Dir im Anschluss, die richtige Anleitung für Deinen Korrekturfall zu finden.

Übersicht Verarbeitungskennzeichen


Nachberechnungsvarianten

Das Korrekturverfahren bietet unterschiedliche Möglichkeiten der Nachberechnung von Leistungen. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um Korrekturen, die an Rezepten vorgenommen werden sollen, die bereits erstmalig abgerechnet wurden.

Einzelne Leistungen nachfordern

Soll eine weitere Leistung wie z. B. Erstbefundung oder Hausbesuch abgerechnet werden, muss diese erbrachte Leistung nachträglich hinzugefügt werden. Das gilt außerdem für alle anderen Fälle, bei denen nachgefordert wird, was nicht mit einer vorangegangenen Kürzung in Verbindung steht.

Die Anleitung, wie einzelne Leistungen im Korrekturverfahren nach (VK02) nachgefordert werden, findest Du hier.

Leistungen wurden mit zu niedrigen Preisen abgerechnet

Die Anleitung, wie Forderungen nach Preiserhöhungen einzelner Leistungen nachgefordert werden, findest Du hier

Zuzahlungen

Zwei Fälle können für die Nachforderung von Zuzahlungen im Korrekturverfahren mit VK03 ausschlaggebend sein:

  • Die Patientin oder der Patient hat seine Zuzahlung nicht bezahlt.
  • Die Patientin oder der Patient war doch zuzahlungsbefreit.

Die Anleitung, wie Zuzahlungen nachgefordert werden, findest Du hier.

Nachforderungen nach vollständiger Absetzung der Verordnung

Es liegt bereits eine vollständige Absetzung für die betroffene Verordnung vor und Du möchtest die gesamte Verordnung nachfordern.

Die Anleitung, wie eine vollständig abgesetzte Verordnung im Korrekturverfahren nach (VK04) nachgefordert werden kann, findest Du hier.

Nachforderungen wegen einer Kürzung oder Absetzung der Verordnung

Es liegt bereits eine Kürzung für die betroffene Verordnung vor und Du möchtest Positionen nachfordern, die sich explizit auf die bemängelten Leistungen beziehen. Wenn Du einzelne Positionen als Korrektur einer Kürzung nachfordern möchtest.

Die Anleitung, wie einzelne Positionen zum Zweck der Korrektur einer Kürzung nachgefordert werden, findest Du hier.


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Weiterführende Informationen

Notiz: Für jede Korrektur erstellst Du in STARKE Praxis Korrekturrezepte.
Weitere allgemeine Informationen dazu findest Du in den nachfolgenden Anleitungen.

Eine Anleitung, wie Korrekturrezepte erstellt werden, findest Du hier.

Eine Anleitung, wie Korrekturrezepte abgerechnet werden, findest Du hier.


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Zuletzt bearbeitet am: 17.1.2023