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Selektivverträge


Bei Selektivverträgen handelt es sich um Versorgungsverträge, die ohne gesetzliche Verpflichtung zwischen einer oder mehreren Krankenkassen und einzelnen Leistungserbringern oder Gruppen von Leistungserbringern geschlossen werden. Selektivverträge werden auch als Direktverträge bezeichnet, weil diese Versorgungsverträge direkt zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern und -anbietern geschlossen werden können.



Tarif hinterlegen

Für die Positionen von Selektivverträgen gelten in der Regel gesonderte Vergütungssätze. Daher ist es erforderlich, einen entsprechenden Tarif mit den entsprechenden Tarifpositionen in STARKE Praxis zu erzeugen.

Wie Du eigene Tarife anlegen kannst, erfährst Du hier.

Vertrag hinterlegen

Im zweiten Schritt gilt es, den Selektivvertrag als solches in STARKE Praxis zu hinterlegen.

Wie Du die Details des Vertrags anlegen kannst, erfährst Du hier.

Abrechnung

Für die elektronische Abrechnung dieser Verträge ergibt sich keine Besonderheit.


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Zuletzt bearbeitet am: 17.1.2023